a) Mit Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 25. September 2017 und Bauentscheid der Gemeinde Sumiswald vom 26. September 2018 wurden 17 Garagenboxen bewilligt. Die Garagenboxen sind zwischen 3,45 m und über 5,30 m hoch und haben Grundflächen von rund 34,5 m2 bis knapp 70 m2. Bewilligt wurde zudem eine allen Mietern offenstehende «öffentliche» Werkstatt mit zwei Autoliften und Luftabsauganlage sowie ein Raum mit zwei «öffentlichen» Waschplätzen.7 Die gewerbliche Tätigkeit der Beschwerdegegnerin besteht in der Vermietung der Garagenboxen an Dritte. Gemäss Muster-Mietvertrag ist das Mietobjekt eine «Werkstattbox», zur Nutzung als «Werkstatt für private Nutzung».8