1. «Sämtliche vorhandenen ‘Hobby-Autoschrauber-Einrichtungen’ insbesondere die Autolifte, sind zu entfernen, so dass die mit der Baubewilligung vom 25. September 2017 auf den Parzellen F.________, B.________, G.________ und E.________ der Gemeinde Sumiswald erstellten Gebäuden dem bewilligten und zonenkonformen Zweck als Lagerhäuser & Einstellhallen dienen und nicht zonenwidrig als Hobby- und Freizeitwerkstätten mit entsprechenden Lärmemissionen missbraucht werden. Ausgenommen der gemäss Baueingabe bewilligte Autolift im Gebäude auf der Parzelle A.________. 2. [Beweisantrag].