Da es sich nicht um genehmigungspflichtige Gewerbebetriebe handle, seien Fahrzeuglifte bewilligungsfrei. Die gesamte Anlage müsse die Immissionsgrenzwerte der Industriezone von 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts einhalten. Die im Gesamtbauentscheid verlangte Hausordnung sei vorhanden, deren Durchsetzung obliege der Grundeigentümerin. Es liege keine Anzeige wegen Ruhestörung vor. Eine Abschirmung mit Bepflanzung sei gegenüber der Dorfzone nicht vorgeschrieben. 1 Vorakten des Regierungsstatthalteramts Emmental (bpol 1/2020), pag. 2 2 Anmerkung: diese Nummerierung der Boxen bezieht sich auf die Anschrift am Gebäude und unterscheidet sich daher