Die Gemeinde stellte im März 2019 fest, dass zwischen den Garagenboxen 1-4, 5-6, 8-9 und 14- 15 keine Trennwände eingebaut wurden.2 In vier der vermieteten Boxen wurden Autolifte eingebaut, eine weitere Box wurde ebenfalls als Hobbywerkstatt genutzt. In den Boxen waren Motorräder und Autos (Oldtimer, Sportwagen, PW) abgestellt. Eine Box war damals noch nicht vermietet. Der öffentliche Waschplatz war noch nicht eingerichtet. Die Gemeinde hielt in der Aktennotiz fest, dass die geforderte Hausordnung bestehe. Der Eigentümer sei aufgefordert worden, deren Einhaltung zu kontrollieren und notfalls durchzusetzen. Über das Einhalten der Lärmgrenzwerte könne keine Aussage gemacht werden.