b) Die Voraussetzungen für den Entzug der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Beschwerde sind hier gegeben. Vorliegend ist die Beschlagnahme durch die Gemeinde definitiv. Zum andern hätte die Rückführung der Hunde auf die Parzelle Nr. J.________ oder in ein Mietobjekt in der Wohnzone zur Folge, dass die Beschwerdeführerin 1 in Widerspruch zur rechtskräftigen Anordnung im Teilbauentscheid vom 7. Juli 2016 oder in Widerspruch zur 17 Vgl. Bauzonenplan der Gemeinde M.________ 18 Vgl. BGer 1C_538/2011 vom 25. Juni 2012, E. 2.3 19 Vgl. Protokoll «Unangemeldete baupolizeiliche Kontrolle mit anschliessender Vollstreckung/Durchsetzung der