f) Schliesslich ist auch nicht ersichtlich, inwieweit das Tierwohl der 17 beschlagnahmten Hunde im Tierheim gefährdet sein könnte. Dem Protokoll der unangemeldeten baupolizeilichen Kontrolle vom 6. November 2020 zufolge waren die Anwesenden der Ansicht, dass eine wilde Haltung der Hunde ohne regelmässige Reinigung, d.h. Entfernen von Kot und Urin, vorlag.19 Im fachmännisch geführten Tierheim G.________ ist das Tierwohl somit ebenso gut gewährleistet. Ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz liegt nicht vor. g) Aus den Erwägungen folgt, dass die Beschwerde abzuweisen ist. Bei diesem Ergebnis kann auf weitere Beweismassnahmen verzichtet werden.