e) Ungeachtet der definitiven Beschlagnahme der Hunde können dem Veterinärdienst und dem Tierheim G.________ Personen gemeldet werden, die an einer Übernahme eines Hundes interessiert sind. Der Veterinärdienst prüft, ob der Ort für die Neuplatzierung geeignet ist. Es steht der Beschwerdeführerin 1 zudem frei, auf die beschlagnahmten Tiere zu verzichten. Das rasche Vermitteln und Neuplatzieren der beschlagnahmten Hunde an geeignete Orte liegt im Interesse des Tierwohls und aller beteiligten Parteien. Es kann damit unter anderem vermieden werden, dass die Kosten für die Ersatzvornahme, namentlich die Pensionskosten für die Fremdplatzierung der Hunde im Tierheim, nicht weiter ansteigen.