Mildere Massnahmen, die die Gemeinde hätte treffen können, hätten sich nicht als zielführend erwiesen, wie das bisherige Verhalten zeigte. Aus den Akten geht schliesslich hervor, dass die Beschwerdeführerin 1 die rechtskräftige Wiederherstellungsanordnung bewusst missachtete. Spätestens nachdem das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland das Gesuch für die Haltung von mehr als acht Hunden auf dem Grundstück Nr. J.________ mit Entscheid vom 9. Juli 2020 ablehnte, musste die Beschwerdeführerin 1 damit rechnen, dass die Gemeinde ohne Verzug zur Ersatzvornahme schreiten wird, wenn auf dem Grundstück mehr als acht Hunde gehalten werden.