Die Gemeinde musste die Ersatzvornahme auch nicht vorgängig ankündigen. Durch die Haltung von 25 ausgewachsenen Huskys können besonders durch das Bellen und Heulen erhebliche Störungen in der Nachbarschaft auftreten und besonders in der Nacht zu Weckreaktionen führen. Je grösser der Hundebestand ist, umso grösser ist die Wahrscheinlichkeit eines Bellanreizes durch einen Hund. Es ist aktenkundig, dass der Lärm von 17 Hunden in der Nachbarschaft bereits in der Vergangenheit zu störendem Lärm führte.15 Diese Problematik hat sich mit dem grösseren Hundebestand, auf dem Grundstück Nr. J.________ wurden 25 ausgewachsene Huskys und vier Welpen vorgefunden, zusätzlich verschärft.