_ wegzogen. Die Gemeinde teilte der Beschwerdeführerin 1 und E.________ in der Folge ausdrücklich mit, dass die Anordnung, wonach auf dem Grundstück Nr. J.________ maximal acht Hunde gehalten werden dürften, nach wie vor gelte. In Missachtung dieser rechtskräftigen Anordnung begaben sich die Beschwerdeführerin 1 und E.________ im September 2020 mit 25 erwachsenen Hunden und vier Welpen wiederum auf das Grundstück Nr. J.________, um dort zu wohnen. Vorliegend gilt die Wiederherstellungsanordnung gemäss dem Teilbauentscheid vom 7. Juli 2016, wonach auf dem Grundstück Nr. J.________ nur acht Tiere