c) Vorliegend hat die Gemeinde den Hundebestand auf dem Grundstück B.________ Grundbuchblatt Nr. J.________ am 6. November 2020 ohne vorgängige Ankündigung ersatzvornahmeweise von 25 erwachsenen Hunden auf acht Hunde verkleinert. Die Ersatzvornahme basiert auf dem Teilbauentscheid vom 7. Juli 2016. Darin ordnete die Gemeinde unter Androhung der Ersatzvornahme an, dass die Beschwerdeführerin 1 bzw. E.________ den Hundebestand auf der Parzelle Nr. J.________ auf acht Tiere reduzieren müsse.