den übernahmewilligen Personen gemäss der Beilage 11 per 1. Februar 2021 herauszugeben seien. Ausserdem erklärte er, die Beschwerdeführerin 1 habe seit dem 1. Januar 2021 ein neues Mietobjekt in M.________ gefunden. Im Übrigen hält er an den gestellten Rechtsbegehren in der Beschwerde vom 4. Dezember 2020 fest. 11. Mit Verfügung vom 15. Januar 2021 lehnte das Rechtsamt der BVD das Gesuch um Anweisung des Tierheims G.________, die Vermittlung der beschlagnahmten Hunde sofort zu stoppen, ab. Mit E-Mail vom 28. Januar 2021 teilte der Rechtsvertreter von A.________ mit, wer die gesetzlichen Erben des verstorbenen E.________ sind und dass er die Erbengemeinschaft vertritt.