___ und E.________ vom 21. Dezember 2020 um Herausgabe der trächtigen Hündin Lucy ab. In der Stellungnahme vom 29. Dezember 2020 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. Betreffend das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege verzichtete die Gemeinde auf die Stellung eines Antrags. Der Rechtsvertreter reichte mit Eingabe vom 13. Januar 2021 Schlussbemerkungen ein. Darin teilte er mit, Herr E.________ sei verstorben. Zudem passte er das dritte Rechtsbegehren dahingehend an, dass die 17 beschlagnahmten Hunde den Beschwerdeführenden resp. den übernahmewilligen Personen gemäss der Beilage 11 per 1. Februar 2021 herauszugeben seien.