9. Gegen diese Verfügung erhoben C.________ und E.________ mit Eingabe vom 4. Dezember 2020 Beschwerde bei der BVD. Sie stellten folgende Anträge: 1. Den Beschwerdeführenden sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen. 2. Der Entscheid der Einwohnergemeinde B.________ (baupolizeiliche Vollstreckungsverfügung) vom 16. November 2020 sei aufzuheben. 3. Die 17 beschlagnahmten Hunde seien den Beschwerdeführenden per sofort herauszugeben. 4. Die Gesamtkosten für die Ersatzvornahme seien der Einwohnergemeinde B.________ aufzuerlegen. 5. Die aufschiebende Wirkung der vorliegenden Beschwerde sei wieder herzustellen. (…)»