8. Am 6. November 2020 führte die Gemeinde im Beisein des Regierungsstatthalters, Vertretern der Kantonspolizei Bern, eines Vertreters des Veterinärdienstes und Mitarbeitern des Tierheims G.________ auf dem Grundstück B.________ Gbbl. Nr. J.________ eine unangemeldete Baukontrolle durch. Es wurde festgestellt, dass sich auf dem Grundstück 25 Hunde und vier Welpen befanden. In der Folge vollstreckte die Gemeinde die Anordnung gemäss dem Bauentscheid vom 7. Juli 2016, indem sie den Hundebestand ersatzvornahmeweise von 25 erwachsenen Hunden auf acht Hunde verkleinerte. Die 17 Hunde wurden im Tierheim G.________ platziert.