7. Mit Schreiben vom 9. Juli 2020 lehnte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ein Gesuch von C.________ und E.________ für eine Sonderbewilligung für die Haltung von mehr als acht Hunden ab. Im September 2020 zogen C.________ und E.________ mit 25 Hunden wiederum nach F.________ in ihr Wohnhaus auf dem Grundstück Nr. J.________.