6. Am 12. Oktober 2017 zog die Familie A.________ von der Gemeinde B.________ weg. Eine Kontrolle des Veterinärdienstes am 18. Oktober 2017 und ein Augenschein der Gemeinde am 24. Oktober 2017 ergaben, dass sich keine Hunde mehr auf dem Grundstück Nr. J.________ befanden. Mit Schreiben vom 24. Oktober 2017 teilte die Gemeinde C.________ und E.________ mit, die Pflicht, dass auf dem Grundstück Nr. J.________ maximal acht Hunde gehalten werden dürften, gelte weiterhin.