2/9 BVD 120/2020/81 Hundebestand auf acht Tiere zu reduzieren. Gleichzeitig verfügte sie, nach unbenütztem Ablauf dieser Nachfrist werde sie am 1. November 2017 um 14.00 Uhr die Ersatzvornahme durchführen und die überzähligen Hunde definitiv beschlagnahmen. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.8