und E.________, den Hundebestand bis am 30. Juni 2017 zu reduzieren. Am 4. Juli 2017 führte die Gemeinde auf dem Grundstück Nr. J.________ im Beisein von C.________ und E.________, Vertretern der Kantonspolizei Bern sowie einer Vertreterin des Veterinärdienstes wiederum eine Baukontrolle durch. Es wurde festgestellt, dass sich 17 erwachsene Hunde auf dem Grundstück aufhielten. Weiter wurden auf dem Grundstück vier Welpen im Alter von fünf Wochen vorgefunden. Aus Sicht des Tierschutzes bemängelte die Vertreterin des Veterinärdienstes, dass die Welpen nicht vorschriftsgemässe gehalten würden und ein ungeeigneter Boden im Hunderaum bestünde.