5. Zur Beilegung der Probleme mit der Nachbarschaft fand am 22. Dezember 2016 unter der Leitung des Regierungsstatthalters von Bern-Mittelland eine Besprechung «am Runden Tisch» statt. C.________ und E.________ sicherten dabei schriftlich zu, sich an die Anordnungen im Teilbauentscheid vom 7. Juli 2016 zu halten, namentlich die Hunde während der Zeit von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr in den Innenräumen zu halten sowie den Hundebestand bis am 30. Juni 2017 auf acht Tiere zu reduzieren.6 Am 27. April 2017 führte die Gemeinde auf dem Grundstück Nr. J.________ eine Baukontrolle durch und mahnte C.________ und E.________, den Hundebestand bis am 30. Juni 2017 zu reduzieren.