Hinsichtlich der Hundehaltung ordnete die Gemeinde unter anderem gestützt auf die Beurteilung der Lärmfachstelle der Kantonspolizei Bern an, dass der Hundebestand bis am 30. Juni 2017 von 14 auf acht Hunde reduziert werden müsse. Sie drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung der Anordnung an.2 Diesen Entscheid fochten zwei Nachbarn bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (heute: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern [BVD]) an. Infolge Rückzugs ihrer Beschwerden schrieb die BVD die Beschwerdeverfahren im Oktober 2016 ab.3