3. Am 2. November 2015 reichten C.________ und E.________ für die Änderung und die Hundehaltung bei der Gemeinde B.________ ein Baugesuch ein. Dagegen erhoben Nachbarn Einsprache. Mit Bauentscheid vom 7. Juli 2016 bewilligte die Gemeinde die baulichen Änderungen an den Gebäuden und im Aussenraum. Hinsichtlich der Hundehaltung ordnete die Gemeinde unter anderem gestützt auf die Beurteilung der Lärmfachstelle der Kantonspolizei Bern an, dass der Hundebestand bis am 30. Juni 2017 von 14 auf acht Hunde reduziert werden müsse.