1. Die Gemeinde I.________ verpflichtete C.________ und E.________ im Jahr 2014, ihre Hundehaltung auf maximal vier Hunde zu reduzieren. Gegen diese Anordnung führten C.________ und E.________ erfolglos Beschwerde vor den Rechtsmittelinstanzen des Kantons Solothurn und vor dem Bundesgericht.1