18/21 BVD 120/2020/76 Abs. 2 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. b VRPG keine Verfahrenskosten auferlegt. Die besonderen Umstände rechtfertigen demnach, dass auf die Erhebung von Verfahrenskosten verzichtet wird bzw. diese durch den Kanton getragen werden.