Das an die Gemeinde zurückgewiesene Verfahren umfasst alle Anzeigepunkte, an denen die Beschwerdeführenden mit den Rechtsbegehren ihrer Beschwerde vom 27. November 2020 festgehalten haben und die in den vorstehenden Erwägungen behandelt wurden. Die Gemeinde muss demnach den Eigentümer der Parzelle Nr. B.________ als Partei am Verfahren beteiligen. Sie wird den Sachverhalt im Sinn der obigen Erwägungen vertieft abklären und gestützt auf die Ergebnisse dieser Abklärung erneut prüfen, ob ein widerrechtlicher oder ordnungswidriger Zustand vorliegt, der zu baupolizeilichen Massnahmen Anlass gibt.