Es muss untersucht werden, welche Aktivitäten beim Schopf ausgeübt werden und ob diese mit der Pensionspferdehaltung in einem Zusammenhang stehen, indem etwa – wie es die Beschwerdeführenden geltend machen – die Beschwerdegegnerschaft den Pferdebesitzern beim Schopf Getränke und/oder Speisen anbietet. Auch wurde noch nicht geklärt, ob die Beschwerdegegnerschaft für ihren Pensionspferdebetrieb Angestellte oder allenfalls auch nicht in Geld entlöhnte Hilfspersonen beschäftigt. Die Frequenz der Besuche von Pferdebesitzern und Dritten (bspw. Reitschülern, Angestellten, Hilfspersonen) ist nicht bekannt.