a) Nach dem Gesagten reichen die Sachverhaltsermittlungen der Gemeinde nicht aus für eine Beurteilung, ob der Pensionspferdebetrieb der Beschwerdegegnerschaft mit den damit verbundenen Aktivitäten auf dem (zeitweise beleuchteten) Allwetterauslauf und beim Schopf baubewilligungspflichtig ist oder ob aus anderen Gründen baupolizeiliche Massnahmen anzuordnen sind.