a) Die Beschwerdeführenden beanstanden, dass die Gemeinde keine Massnahmen gegen die Zäune auf den Pferdeweiden angeordnet hat. Gemeint sind gemäss den letzten beiden Lemmata des Rechtsbegehrens Ziffer 1 die Weiden auf den Parzellen Nrn. B.________ und H.________ in der Landwirtschaftszone. Die Beschwerdeführenden bringen vor, die dort angebrachten Zäune seien über 1,20 m hoch und müssten entfernt werden. Die Nutzung dieser Flächen als Pferdeweiden sei zu verbieten.