In Betracht fällt insbesondere die VSS-Norm 40 281 "Parkieren; Angebot an Parkfeldern für Personenwagen". Diese sieht in Tabelle 1 einen Richtwert für Reithallen oder Reitställe vor, der sich nach der Anzahl Pferdeboxen richtet und wohl auch auf eine Pferdehaltung im Offenstall angewendet werden könnte, wenn sich anderweitig bestimmen lässt, für wie viele Pferde Platz besteht. Unter Berücksichtigung des Standorttyps, d.h. der Erreichbarkeit mit dem 60 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 24 N. 11 61 Vgl. Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 1a N. 24