a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, dass der Pensionspferdebetrieb der Beschwerdegegnerschaft einen zusätzlichen Bedarf an Parkiermöglichkeiten verursache. Die Pensionspferdebesitzer und Hilfspersonen der Beschwerdegegnerschaft parkierten auf den öffentlichen Parkplätzen, manchmal auch auf der angrenzenden Wiese.