b BauG aufgeschoben. Im Rahmen eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens wäre auch die Einhaltung der Umweltschutzvorschriften zu prüfen.60 Allenfalls erforderliche immissionsrechtliche Beschränkungen könnten, wenn sich das Vorhaben ansonsten als bewilligungsfähig erweist, als Auflagen zur Baubewilligung angeordnet werden. 8. Erschliessung / Parkplätze