Die Gemeinde hat noch nicht geklärt, welche Aktivitäten beim Schopf ausgeübt werden und ob diese mit der Pensionspferdehaltung in einem Zusammenhang stehen, indem etwa – wie es die Beschwerdeführenden geltend machen – die Beschwerdegegnerschaft den Pferdebesitzern beim Schopf Getränke und/oder Speisen anbietet. Solche Aktivitäten mit den Pferdebesitzern wären als Teil des Betriebskonzepts für die Pensionspferdehaltung aufzufassen. Es wäre daher sinnvoll, diese Fragen in die Gesamtbetrachtung des Pensionspferdebetriebs im Hinblick auf eine allfällige Baubewilligungspflicht einzubeziehen.