Eine Überschreitung der Belastungsgrenzwerte der Lärm-Empfindlichkeitsstufe III durch die von den Beschwerdeführenden geschilderten Aktivitäten ist unwahrscheinlich. Aus den (offenbar unveränderten) baulichen Gegebenheiten können darüber aber keine abschliessenden Folgerungen gezogen werden. Die Gemeinde hat noch nicht geklärt, welche Aktivitäten beim Schopf ausgeübt werden und ob diese mit der Pensionspferdehaltung in einem Zusammenhang stehen, indem etwa – wie es die Beschwerdeführenden geltend machen – die Beschwerdegegnerschaft den Pferdebesitzern beim Schopf Getränke und/oder Speisen anbietet.