Im Vordergrund stehen demnach nicht bauliche Veränderungen, sondern Aktivitäten, die in und um den Schopf herum ausgeübt werden und allenfalls über die bewilligte Nutzung für die hobbymässige Pferdehaltung (Aufbewahren von pferdebezogenem Material, Umkleiden für die Beschäftigung mit Pferden) sowie eine gewöhnliche Wohnnutzung (einschliesslich Aufenthalt mit privaten Gästen im Aussenraum) hinausgehen. Eine baurechtliche Relevanz besteht, wenn sich aus einer solchen Nutzungssteigerung neue Wirkungen auf Raum und Umwelt, insbesondere gesteigerte Lärmimmissionen ergeben.