Die Erstellung des Schopfs wurde im Baubewilligungsverfahren 2018/1733 bewilligt. Die BVD ging in ihrem diesbezüglichen Beschwerdeentscheid RA Nr. 110/2018/92 E. 3 davon aus, dass der Schopf als Sattelkammer, Materiallager, Heu- und Einstreulager sowie Umkleidekabine genutzt werden solle und der bestehenden Pferdehaltung diene, und bestätigte die Bewilligung.