f) Die Gemeinde hat die Beleuchtung in ihre Besichtigung vom 18. Mai 2020 einbezogen, jedoch keine aktenkundigen Feststellungen getroffen, die eine Beurteilung der Lichtimmissionen erlauben.54 Aus den Akten geht nicht hervor, wo genau sich die Leuchten befinden. Die von den Beschwerdeführenden eingereichten Fotografien55 geben nur einen sehr groben Eindruck über die Stärke der Leuchten. Weitere Angaben über Art und Stärke der Leuchtmittel fehlen. Noch ungeklärt ist zudem, ob, wann und für welche Aktivitäten die Beleuchtung jeweils eingesetzt wird.