Die Beschwerdeführenden bringen vor, dass die beanstandete Beleuchtung im Zusammenhang mit einer Intensivierung der Nutzung des Allwetterauslaufs stehe. In Erwägung 5 wurde dargelegt, dass es sich bei der Ausdehnung der Pferdehaltung durch die Beschwerdegegnerschaft auf mehrere Pensionspferde und damit allenfalls einhergehenden zusätzlichen oder verstärkten Aktivitäten auf dem Allwetterplatz um eine baubewilligungspflichtige Nutzungsänderung handeln könnte, dass der von der Gemeinde festgestellte und von den Parteien nachgewiesene Sachverhalt jedoch diesbezüglich keine abschliessende Beurteilung zulässt.