b) Die Beleuchtung auf der Aussenseite des Pferdestalls wurde im Verfahren 2018/1733 thematisiert42; die Beschwerdegegnerschaft führte dazu aus, diese diene dem abendlichen Misten, wenn es im Winter früh dunkel werde. Der Stromkreis dieses Scheinwerfers sei vom übrigen Licht getrennt worden und müsse nun separat eingeschaltet werden. Der Scheinwerfer werde selten eingesetzt.43 Im damaligen Baubewilligungsverfahren (2018/1733 und RA Nr. 110/2018/92) bildete aber die fragliche Leuchte nicht Gegenstand der Beurteilung. Die davon ausgehenden Immissionen wurden nicht abgeklärt und ihre Rechtmässigkeit nicht überprüft.