a) Die Beschwerdeführenden stören sich daran, dass die Beschwerdegegnerschaft am Pferdestall eine starke Beleuchtung angebracht und diese bis spätnachts in Betrieb habe, insbesondere auch für die Erteilung von Reitstunden auf dem Allwetterauslauf. Sie sind der Ansicht, dass die Leuchten baubewilligungspflichtig seien.