40 Wegleitung "Pferd und Raumplanung", S. 16 Ziff. 1.7 41 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) 10/21 BVD 120/2020/76 und Art der Nutzung ihrer Anlagen für das Reiten und andere Beschäftigungen mit den Pferden. Die Gemeinde hat diesbezüglich keine Abklärungen getroffen. Für die Beurteilung der Baubewilligungspflicht des Pensionspferdebetriebs der Beschwerdegegnerschaft wäre es aber nötig zu wissen, wann, durch wen und wofür der Allwetterplatz nebst seiner Funktion als Pferdeauslauf benutzt wird.