Die Beschwerdeführenden machen geltend, dass Reitstunden auch nach Einbruch der Dunkelheit erteilt werden und der Allwetterplatz dafür beleuchtet wird. Solche Aktivitäten auf dem Allwetterauslauf könnten Auswirkungen haben, welche die Zonen- und Umweltschutzvorschriften tangieren und eine präventive Kontrolle in einem Baubewilligungsverfahren nötig machen.