c) Die Beschwerdeführenden machen geltend, dass auf dem Allwetterauslauf auch Reitstunden erteilt werden. Die Beschwerdegegnerschaft nimmt dazu in ihrer Beschwerdeantwort nicht Stellung. Die Gemeinde hat im vorinstanzlichen Verfahren keine Abklärungen dazu getroffen, ob und durch wen Reitstunden erteilt werden und ob der Kreis der Reitschüler geschlossen ist (bspw. nur Pensionspferdebesitzer) oder ob auch einem breiteren Publikum Reitstunden angeboten werden. Auch die Betriebszeiten des allfälligen Reitunterrichts sind nicht geklärt. Die Beschwerdeführenden machen geltend, dass Reitstunden auch nach Einbruch der Dunkelheit erteilt werden und der Allwetterplatz dafür beleuchtet wird.