Im Baubewilligungsverfahren 2015/1689 betreffend Pferdeunterstand und Allwetterauslauf wurde nicht thematisiert, ob diese der Haltung von eigenen oder auch fremden Pferden dienen. Im Verfahren 2018/1733 (RA Nr. 110/2018/92) hielt die Beschwerdegegnerschaft ein eigenes Pferd und ein fremdes, was als hobbymässige Pferdehaltung gewertet wurde. Zwischenzeitlich sind offenbar zwei weitere Pensionspferde hinzugekommen.