In der Bauzone gilt keine kategorische Beschränkung auf Aussenanlagen, die für eine tiergerechte Haltung nötig sind. Auch Reit- und Übungsplätze können bewilligt werden, wenn sie den Vorschriften der jeweiligen Nutzungszone entsprechen. Vorliegend wurde die Erstellung eines Reit- oder Übungsplatzes weder beantragt noch bewilligt. Bewilligt ist ein Allwetterauslauf. In Anlehnung an die Praxis zu den Allwetterausläufen in der Landwirtschaftszone ist davon auszugehen, dass auf diesem im Rahmen der bewilligten Nutzung auch geritten, longiert und gefahren werden darf.