d) Nach der Praxis ist die hobbymässige Pferdehaltung in Wohnzonen zonenkonform, wenn keine übermässigen Immissionen resultieren.32 Dies muss auch in der Wohn-Arbeitszone gelten. Die hobbymässige Tierhaltung ist eine Freizeitbeschäftigung, die sich insbesondere dadurch kennzeichnet, dass keine Absicht besteht, systematisch ein nennenswertes Einkommen zu erzielen. Sie ist daher grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn nur eigene und nur so viele Pferde gehalten werden, wie die Stallbesitzer selber betreuen können, also ohne Zuhilfenahme von Dritten.33