Gemäss den Behauptungen der Beschwerdeführenden werden die Pferde zum Weiden auch auf Parzellen bzw. Parzellenteile in der Landwirtschaftszone verbracht und dafür Zäune errichtet. Für diesen Aspekt sind die Zonenvorschriften der Landwirtschaftszone massgebend (vgl. Erwägung 9).