Die Gemeinde teilte dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden mit E-Mail vom 19. März 2020 mit, dass sie die Angelegenheit mit ihrem Rechtsberater vor Ort, nach Vornahme eines Augenscheins, besprechen wolle.22 Angesichts der damals geltenden Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde dafür noch kein Termin angesetzt. Nachdem sich der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden am 4. Mai 2020 nach dem Stand der Angelegenheit erkundigt hatte, teilte die Gemeinde ihm mit E-Mail vom 7. Mai 2020 mit, sie habe mit ihrem Rechtsberater einen Augenschein am 18. Mai 2020 vereinbart. Danach werde sie eine Stellungnahme abgeben bzw. allfällige Massnahmen einleiten.23 Dem Rechtsvertreter der