Wieder stellte sie den Beschwerdeführenden auf Wunsch den Erlass einer beschwerdefähigen Feststellungsverfügung in Aussicht.15 Die Beschwerdeführenden verlangten eine solche Verfügung "im Zusammenhang mit der baupolizeilichen Anzeige betreffend die gewerbsmässige Pferdehaltung auf den Parzellen I.________, B.________ und H.________ der Gemeinde Vinelz vom 21. Februar 2020".16 Die von der Gemeinde erlassene und hier angefochtene Verfügung vom 29. Oktober 2020 fokussiert auf 12 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 13 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020 Art. 49 N. 3