Sie behandelte in diesem Schreiben die Beleuchtung des Allwetterplatzes, das "Reiterstübli" im Schopf, die Bodenplatte im Offenstall und die Pferdeweiden in der Landwirtschaftszone und wies die Beschwerdeführenden darauf hin, dass sie eine beschwerdefähige Feststellungsverfügung verlangen könnten.14 Mit Schreiben vom 21. August 2020 nahm die Gemeinde gegenüber den Beschwerdeführenden Stellung zur Bewilligungspflicht der Haltung von Pensionspferden durch die Beschwerdegegnerschaft, welche sie verneinte. Wieder stellte sie den Beschwerdeführenden auf Wunsch den Erlass einer beschwerdefähigen Feststellungsverfügung in Aussicht.15