Mit Schreiben vom 21. August 2020 teilte die Gemeinde den Beschwerdeführenden ferner mit, gemäss Stellungnahme des Regierungsstatthalteramts habe die Gemeinde im laufenden Baupolizeiverfahren über die Bewilligungspflicht für die Pensionspferdehaltung zu entscheiden. Die Gemeinde erachte diese nicht als bewilligungspflichtiges Gewerbe, da die Beschwerdegegnerschaft damit nur einen geringen Ertrag erziele, gemäss Tierschutzverordnung kein Sachkundenachweis nötig sei (ein solcher sei erforderlich beim Halten von mehr als fünf Equiden) und weil Pferde zusammen mit Artgenossen gehalten werden müssten.